Rat: Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen

Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung wird jeden Mitbürger und jedes Unternehmen voraussichtlich mit hohen Kosten belasten.

Die Frist zur Vornahme der Prüfung endet Ende 2015.

Die zu erwartenden Kosten nebst anschließenden Sanierungsmaßnahmen dürften von vielen Mitbürgern nur schwer zu schultern sein.

Ergebnisse zum Antrag:

Antragsstellung: 19. Februar beim Bürgermeister

Einbringung in die politische Beratung: 21. Februar, Rat.

Auszug aus dem Protokoll der Sitzung zum Sachverhalt (21.02.2011):

Herr Bürgermeister Lülf stellt fest, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 21.02.2011 – Dichtheitsprüfung – bereits vor Eintritt in die Tagesordnung an den Betriebsausschuss Technische Betriebe verwiesen wurde.


Auszug aus dem Protokoll der Sitzung zum Sachverhalt (11.4.2011/Rat):

Herr Bürgermeister Lülf stellt in verkürzter Form den Hintergrund der heute zu beschließenden Resolution dar. 

Ratsherr Gutsche teilt mit, dass es zu dieser Thematik einen Antrag der CDU-Fraktion vom 19.02.2011 „Dichtheitsprüfung gemäß § 61a Landeswassergesetz NRW“ gebe. Er fragt, warum dieser Antrag nicht in der Verwaltungsvorlage berücksichtigt wurde und warum die Sitzung des für die Dichtheitsprüfung zuständigen Ausschusses „Technische Betriebe“ abgesagt worden ist.

 Der Bürgermeister bittet für die fehlende Berücksichtigung des Antrages der CDU-Fraktion um Entschuldigung. Er bittet Herrn Hirte die Absage der Sitzung des Betriebsausschusses näher zu begründen.

Herr Hirte erläutert, dass die Sitzung zunächst vom 21.02.2011 auf den 14.04.2011 verschoben wurde, dann aber aufgrund fehlender beratungsreifer Tagesordnungspunkte abgesagt worden ist. Der Jahresabschluss 2010 konnte noch nicht rechtzeitig zur Sitzung fertig gestellt werden.

In den weiteren Beratungen ist es der CDU-Fraktion mit tatkräftiger Unterstützung durch Fraktionsmitglied Martin Schemann gelungen, vorerst keine Satzung zu beschließen. Die Begründung liegt darin, dass es nach wie vor noch keinen rechtskräftigen Beschluss der Rot-Grünen Landesregierung gibt. Gemäß vorgeschlagener Satzung hätten die ersten (kostenträchtigen) Kanalprüfungen statfinden müssen. Im günstigesten Fall für die Bürger lässt die Rot-Grüne Landesregierung unter dem grünen Umweltminister Remmel fallen. zu Zeit sieht es jedoch danach aus, das NRW die strengste Regelung unter allen 16 Bundesländer erhält. (Stand: 27.09.2012)

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