Die Stadt Ennigerloh wird sich an einer von den Städten und Gemeinden im Kreis Warendorf und in NRW geplanten Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 beteiligen.
Mehrere Städte und Gemeinden im Kreis haben bereits über die Parteigrenzen hinweg beschlossen, sich an einer Klage gegen die Umverteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinden zu beteiligen.
Ergebnisse zum Antrag: Antragstellung: 17. Juni beim Bürgermeister
Einbringung in die politische Beratung: Rat, 18. Juli.
Auszug aus dem Protokoll zum Sachverhalt (18. Juli 2011):
TOP 28 (Rat)
Herr Bürgermeister Lülf berichtet, dass die Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht form- und fristgerecht eingereicht wurde.
Der Bürgermeister teilt weiterhin mit, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDU-Fraktion vorliegt.
Ratsherr Gutsche erläutert ergänzend den vorliegenden Antrag und bittet um Zustimmung seitens des Rates, den Klageweg gegen den Zuwendungsbescheid zum Finanz- und Lastenausgleich (GFG 2011) zu bestreiten.
Nach kurzer kontroverser Diskussion, aus der hervorgeht, dass die zu bestreitenden Klagewege vor dem Verwaltungsgericht bzw. Verfassungsgericht getrennt von einander zu betrachten sind, ergeht seitens der fwg-Fraktion ein Antrag zur Sache, den Beschlussvorschlag zu splitten und diesen nach den unterschiedlichen Klageverfahren getrennt zur Abstimmung zu stellen. Dem Antrag der fwg-Fraktion wird zugestimmt.
Sodann stellt Herr Bürgermeister Lülf die Beschlussvorschläge zur Beteiligung an den Klageverfahren zum GFG 2011 getrennt zur Abstimmung:
Beschluss: Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage Nr. Ö 0301 / XV, die am 04.07.2011 eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Zuwendungsbescheid zum Finanz- und Lastenausgleich (GFG 2011) aufrecht zu erhalten.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja - 1 Enthaltung - 9 Nein Punkt 1 des CDU-Antrages somit angenommen. Der Rat der Stadt Ennigerloh beschließt auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung in der Sitzungsvorlage Nr. Ö 0301 / XV sich an der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 zu beteiligen. Grundlage ist die rechtliche Betreuung durch die Kanzlei Wolter Hoppenberg, die durch ein finanzwissenschaftliches Gutachten untermauert wird.
Abstimmungsergebnis: 15 Ja - 1 Enthaltung - 15 Nein
Punkt 2 des CDU-Antrages abgelehnt.