Rat: Gemeindefinanzierungsgesetz 2011

Die Stadt Ennigerloh wird sich an einer von den Städten und Gemeinden im Kreis Warendorf und in NRW geplanten Klage gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 beteiligen.

Mehrere Städte und Gemeinden im Kreis haben bereits über die Parteigrenzen hinweg beschlossen, sich an einer Klage gegen die Umverteilung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Gemeinden zu beteiligen.

Ergebnisse zum Antrag:

Antragstellung: 17. Juni beim Bürgermeister

Einbringung in die politische Beratung: Rat, 18. Juli.

Auszug aus dem Protokoll zum Sachverhalt (18. Juli 2011):

TOP 28 (Rat)
Herr  Bürgermeister  Lülf  berichtet,  dass  die  Klage  beim  zuständigen Verwaltungsgericht form- und fristgerecht eingereicht wurde.
 
Der Bürgermeister teilt weiterhin mit, dass zu diesem Tagesordnungspunkt ein Antrag der CDU-Fraktion vorliegt.

Ratsherr Gutsche erläutert ergänzend den vorliegenden Antrag und bittet um   Zustimmung   seitens   des   Rates,   den   Klageweg   gegen   den Zuwendungsbescheid  zum  Finanz- und  Lastenausgleich  (GFG  2011)  zu bestreiten.
 
Nach  kurzer  kontroverser  Diskussion,  aus  der  hervorgeht,  dass  die  zu bestreitenden      Klagewege      vor      dem      Verwaltungsgericht      bzw. Verfassungsgericht  getrennt  von  einander  zu  betrachten  sind,  ergeht seitens der fwg-Fraktion ein Antrag zur Sache, den Beschlussvorschlag zu splitten  und  diesen  nach  den  unterschiedlichen  Klageverfahren  getrennt zur Abstimmung zu stellen. Dem Antrag der fwg-Fraktion wird zugestimmt.
 
Sodann   stellt   Herr   Bürgermeister   Lülf   die   Beschlussvorschläge   zur Beteiligung   an   den   Klageverfahren   zum   GFG   2011   getrennt   zur Abstimmung:
 
Beschluss:

Der  Rat  der  Stadt  Ennigerloh  beschließt  auf  der  Grundlage  der Sachverhaltsdarstellung  in  der  Sitzungsvorlage  Nr.  Ö  0301  /  XV,  die am 04.07.2011 eingereichte Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Zuwendungsbescheid  zum  Finanz-  und  Lastenausgleich  (GFG 2011) aufrecht zu erhalten.
 
Abstimmungsergebnis:
21 Ja - 1 Enthaltung - 9 Nein

Punkt 1 des CDU-Antrages somit angenommen.

 
Der   Rat   der   Stadt   Ennigerloh   beschließt   auf   der   Grundlage   der Sachverhaltsdarstellung  in  der  Sitzungsvorlage  Nr.  Ö  0301  /  XV  sich an der Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 zu beteiligen. Grundlage   ist   die   rechtliche   Betreuung   durch   die   Kanzlei   Wolter Hoppenberg,     die     durch     ein     finanzwissenschaftliches     Gutachten untermauert wird.
 
Abstimmungsergebnis:
15 Ja - 1 Enthaltung - 15 Nein

Punkt 2 des CDU-Antrages abgelehnt.