Vorlage eines Sanierungskonzepts und einer Kostenschätzung, sowie ein vorläufiger Sperrvermerk für diese Haushaltsstelle.
Ergebnisse zum Antrag:
Antragstellung: 26. Januar beim Bürgermeister
Einbringung in die politische Beratung: Bauausschuss, 30. Januar.
Nach Beratung im Ausschuss wird sich darauf verständigt, einen Sperrvermerk festzusetzen. Nach Vorlage empirischer Daten sowie der Vorlage einer Kostenschätzung soll erneut über diesen Sachverhalt erneut diskutiert werden.
Den kompletten Antrag mit sämtlichen Details finden Sie im PDF weiter unten.
Wir halten Sie über Ergebnisse auf dem laufenen. Weitere Informationen folgen.