Der demografische Wandel und die Rahmenbedingungen des Schulgesetzes NRW bringen es mit sich, daß die bislang selbständigen Grundschulen in Ostenfelde und Westkirchen nur noch innerhalb der geltenden Übergangsfrist eigenständig weitergeführt werden könnten. Denn die jeweilige Schülerzahl bewegt sich in Ostenfelde jetzt schon, in Westkirchen absehbar, unterhalb des geforderten 92er Schülergrenzwertes.
Für die CDU-Fraktion steht außer Frage, dass jeder Ortsteil Ennigerlohs dauerhaft über einen eigenen Grundschulstandort verfügen muss.
Vor dem Hintergrund der 92er Grenze für einen sogenannten Hauptstandort, die weder Ostenfelde noch Westkirchen erfüllt, empfiehlt sich daher für uns die Auflösung beider Schulen unter anschließender Neugründung einer neuen Grundschule Ostenfelde-Westkirchen, die über die notwendige Zweizügigkeit verfügen würde.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, die Machbarkeit dieser Variante zur nächsten Sitzung des SKSS auch unter Rücksprache mit dem Schulamt des Kreises Warendorf zu prüfen.
Den vollständigen Antrag finden Sie
hier.