CDU: Gebührenzahler tragen den Fehlbetrag mit
Die Ennigerloher CDU äußert sich in einer Stellungnahme zur Berichterstattung über den Ratsentscheid zur Abfallgebührensatzung („Die Glocke“ vom 01. November) und erklärt ihr Unverständnis zum Mehrheitsbeschluss von SPD, FWG und GAL.
Einleitend sei festzustellen, dass ein Gebührenhaushalt einen organisatorisch abgegrenzten Leistungsbereich der öffentlichen Verwaltung definiert, bei dem die Kosten der Leistungserstellung vollständig durch die Gebühren abgedeckt werden, teilt die CDU mit. Im Fall der Abfallgebühren der Stadt Ennigerloh prüfe der zuständige Fachausschuss die Kalkulation der Verwaltung auf sachliche Richtigkeit und empfehle dem Rat den Satzungsbeschluss mit den ermittelten Entsorgungskosten. Die sachliche Richtigkeit sei im Ausschuss festgestellt werden. Daraus ergebe sich, das die Bürger die anfallenden Abfallgebühren vollständig zahlen, wenn nicht unmittelbar im Jahr der Leistungserstellung, dann in den Folgejahren durch die Auflösung der zu bildenden Sonderrückstellung.
Durch den Ratsbeschluss vom 28. Oktober sei die Kämmerin verpflichtet, für die entstehende Gebührenunterdeckung 2020 in Höhe von rund € 185.000 eine Sonderrückstellung zu bilden. Diese eliminiere nicht der städtische Haushalt 2020, sondern müsse der Gebührenzahler durch die Auflösung in den folgenden drei Jahren bezahlen. Die Gebührenerhöhung wird also durch den Ratsbeschluss in den Folgejahren noch höher als der Verwaltungsvorschlag für 2020 - zumal sich auch die Einflussfaktoren ( etwa Erhöhung der Deponiegebühren) durch diesen nicht verändern ließen.
Die maßgebende Einflussgröße für die deutliche Erhöhung der Abfallgebühren 2020 sei die Erhöhung der Deponiegebühren seitens der AWG für Hausmüll, Sperrmüll und Bioabfall um 27,7% und für Baum- und Strauchschnitt um 17,9%, die im Kreistag diskutiert und beschlossen worden seien. Festzuhalten sei aber auch, das die seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Abfallgebühren für 2020 sich unter dem Niveau von 2010 befänden - 80 Liter Restmülltonne 0,19% günstiger, 120 Liter Biotonne 20,83% günstiger.
Mit ihrer Entscheidung gegen die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Abfallgebühren hätten SPD, FWG und GAL den Bürgern keine Kostenerleichterung verschafft- im Gegenteil. Die Rückstellung für die Gebührenunterdeckung belastet den städtischen Haushalt 2020 und die Gebührenzahler trügen den entstehenden Fehlbetrag mit, aufgrund der Auflösung der Sonderrückstellung in den Folgejahren. „Die Bürger müssen die Abfallgebühren zeitverschoben in voller Höhe zahlen“, schreibt die CDU.