Der demografische Wandel und die Rahmenbedingungen des Schulgesetzes NRW bringen es mit sich, daß die bislang selbständigen Grundschulen in Ostenfelde und Westkirchen nur noch innerhalb der geltenden Übergangsfrist eigenständig weitergeführt werden könnten. Denn die jeweilige Schülerzahl bewegt sich in Ostenfelde jetzt schon, in Westkirchen absehbar, unterhalb des geforderten 92er Schülergrenzwertes.
Ergebnisse zum Antrag:
Antragstellung: 04. April beim Bürgermeister.
Einrbingung in die politische Beratung: 27. Mai.
Über Ergebnisse zu diesem Antrag halten wir sie auf dem Laufenden.
Den gesamten Antrag zum Nachlesen finden Sie im beigefügten pdf-Dokument.
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